Feuerschalen im Garten, Terrasse oder Balkon erlaubt?

  • Beitrag zuletzt geändert am:16. Oktober 2023
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Feuerschale Garten Balkon Terrasse erlaubt
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Feuerschalen sind beliebt und öffnen zugleich eine Menge Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist, ob eine Feuerschale erlaubt ist? Und gibt es Unterschiede in der Erlaubnis von Feuerschalen im Garten und auf dem Balkon oder Terrasse. In vielen Punkten wird bei der Nutzung von Feuerschalen die Rechtsprechung von Holzkohlegrills herangezogen. Alles Wichtige wollen wir in diesem Artikel näher beleuchten.

 

Sind Feuerschalen im Garten und auch auf dem Balkon erlaubt?

Wenn Du ein gemütliches Lagerfeuer an einer Feuerschale genießen möchtest, ist die wichtigste Frage zunächst, ob dies erlaubt ist? Die Nutzung von Feuerschalen ist rechtlich betrachtet nicht eindeutig. Es gibt weder ein striktes Verbot noch eine klare Erlaubnis. Stattdessen ist die Rechtsprechung bezüglich offenem Feuer in Feuerschalen sehr vielschichtig und es gilt einige Aspekte zu berücksichtigen.

Ob eine Feuerschale im Garten oder auch auf dem Balkon oder Terrasse erlaubt ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Prinzipiell muss zu jedem Zeitpunkt die Sicherheit gewährleistet sein. Das bedeutet, solange keine Brandgefahr besteht und niemand belästigt wird, dürfen Feuerschalen benutzt werden. Das betrifft sowohl Feuerschalen im Garten, als auch Feuerschalen auf dem Balkon oder der Terrasse.

Damit Du auf der sicheren Seite bist und Deine Feuerschale ohne Bedenken genießen kannst, gehen wir mit Dir einige Punkte durch, die Du beachten solltest.

Feuerschale
Quelle: hayatikayhan | iStock.com

Lokal bei der Kommune erkundigen

In Deutschland gibt es keine bundesweite gesetzliche Regelung bezüglich der Erlaubnis von Feuerschalen. Vielmehr ist die Thematik lokal unterschiedlich und wird von jeder Kommune anders geregelt. Darum gilt es, in erster Linie sich bei der Kommune zu erkundigen, zu welchen Bedingungen Feuerschalen entzündet werden dürfen.

In ländlichen Regionen ist die Nutzung von Feuerschalen eher erlaubt. Das liegt daran, dass die Besiedlungsdichte nicht so groß ist und die Wahrscheinlichkeit für Belästigungen durch Rauch geringer sind. Schwieriger sieht es mit der Erlaubnis von Feuerschalen in Städten aus. Hier können Feuerschalen zu jeder Zeit verboten sein.

 

Allgemeine Bedingungen für die Erlaubnis von Feuerschalen

Prinzipiell gelten gewisse allgemeine Regeln in Bezug auf offenes Feuer, wie es in Feuerschalen zu finden ist. Der Gesetzgeber sieht hier die Sicherheit und die Belästigung im Mittelpunkt der Rechtsbetrachtung. Daher gilt es folgende allgemeine Bedingungen für Feuerschalen zu berücksichtigen:

  • Abstand zu brennbaren Gegenständen:

Feuerschalen müssen immer mit genügend Abstand zu jeglichen brennbaren Gegenständen aufgestellt werden. Das bedeutet, dass sie mit genügend Abstand zur Hauswand und nicht unter Balkonvorsprüngen oder Dächern aufgestellt werden. Ebenso dürfen keine Sträucher oder Bäume in die Nähe des Feuers ragen.

  • Bei Trockenheit und starkem Wind sind Feuerschalen verboten:

Offenes Feuer ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. So besteht die Brandgefahr bei Feuerschalen primär durch Funkenflug. Aus diesem Grund sind Feuerschalen bei Trockenheit und bei starkem Wind verboten. Auch wenn die Verwendung von Feuerschalen sonst erlaubt sein kann, sind sie bei erhöhter Waldbrandgefahr verboten.

  • Feuerschalen bis 1m Durchmesser erlaubt:

Grundsätzlich gibt es eine Beschränkung für die Größe der Feuerschale. Feuerschalen mit bis zu 1 Meter Durchmesser sind unter Berücksichtigung der entsprechenden Betriebsregeln erlaubt. Bei Feuerschalen die einen Durchmesser von mehr als 100 cm haben, bedarf es einer offiziellen Genehmigung.

  • Nachtruhe darf nicht gestört werden:

Auch wenn ein Lagerfeuer in der Feuerschale besonders abends und nachts schön anzusehen und besonders gemütlich ist, so gibt es hier eine Tücke. Denn auch Feuer und speziell der entstehende Rauch darf während der offiziellen Nachtruhe entstehen oder gar Nachbarn belästigen. Das Oberlandesgericht in Oldenburg urteilte hierzu, dass Nachbarn Gerüche und Rauch nach 22 Uhr nicht hinnehmen müssen (Az. 13 U 53/02).

Feuerkorb
Quelle: Thomas Bleisch | Shutterstock.com

Richtiges Brennholz vermindert Rauch

Ein wichtiger Aspekt bei der Nutzung von Feuerschalen ist die Rauchentwicklung. Feuerschalen dürfen nur so benutzt werden, dass sie keine Belästigung für die Nachbarschaft darstellen. Dazu zählt unter anderem eine zu starke Rauchentwicklung. Deshalb gilt es für das Feuer in der Feuerschale nur das richtige Brennholz zu verwenden, wie es in jedem Baumarkt erhältlich ist.

Grundsätzlich dürfen kein Müll oder Gartenreste verbrannt werden. Zum kann dies als illegale Müllbeseitigung betrachtet werden, zum anderen sorgen Gartenreste meist für eine starke Rauchentwicklung.

Ebenso dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden, um das Feuer anzufachen. Hier besteht ein zu großes Sicherheitsrisiko und die Flammen sind nicht mehr im Rahmen eines gewöhnlichen Feuers in einer Feuerschale.

 

Kein rechtlicher Unterschied für Feuerschalen im Garten, Terrasse oder Balkon

Ob eine Feuerschale im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon genutzt wird, ist grundsätzlich egal. Es gelten überall die gleichen Bestimmungen für den sicheren Betrieb der Feuerschale unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Aspekte. Ein Eigentümer hat hier prinzipiell mehr Spielraum. Solange es in der Hausordnung oder in der Kommune nicht grundsätzlich verboten ist, spricht nichts gegen die sichere Nutzung einer Feuerschale. Hier gelten oftmals Rechtsprechungen bezüglich der Nutzung von Holzkohlegrills. Anders sieht es bei Mietern und Feuerschalen aus.

 

Verwendung von Feuerschalen als Mieter erlaubt?

Ein Vermieter kann die Nutzung von offenem Feuer auf dem Balkon verbieten. Darunter würde dann auch ein Verbot von Feuerschalen, Feuerkörben oder auch Holzkohlegrills fallen. Ist die Verwendung von Feuer auf dem Balkon im Mietvertrag nicht verboten, so gilt es dennoch darauf zu achten, dass kein Nachbar belästigt wird. Das Landgericht Essen urteilte hierzu und gab dem Vermieter Recht, der seinem Mieter nach einem Grillverbot auf dem Balkon gekündigt hatte (Az. 10 S 438/01). 

 

Wie oft darf eine Feuerschale verwendet werden?

Sofern der Nutzung der Feuerschale grundsätzlich nichts im Wege steht, geht es darum zu klären, wie häufig ein Feuer in der Feuerschale erlaubt ist. Auch hier ist sinnvoll, die Rechtsprechung zu Holzkohlegrills zu betrachten. Auch hier solltest Du zunächst auf die örtlichen Gegebenheiten achten, also was die Kommune, die Hausordnung oder der Vermieter festlegt. Ist nichts Näheres definiert, dann ist ein Feuer in der Feuerschale oder dem Feuerkorb ein bis zweimal im Monat erlaubt. Hierzu hat das Amtsgericht Westerstede entsprechend Az. 22 C 614/09 geurteilt. Andere Gerichte urteilten jedoch härter und erlaubten Grillen/Feuer nur einmal im Monat. 

FAQ Feuerschale erlaubt oder verboten:

Ja, solange sich niemand belästigt fühlt, kannst Du Deine Feuerschale auch häufiger als einmal im Monat nutzen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Beachte dennoch die Regelungen der Kommune.

Nur Feuerschalen mit einem Durchmesser von mehr als 100 cm sind genehmigungspflichtig! Sollte Deine Feuerschale kleiner sein, kannst Du diese ohne Genehmigung nutzen.

Fazit: Feuerschalen sind im Garten, Terrasse oder Balkon erlaubt!

Sofern Du Dich an die oben genannten Punkte hältst, kannst Du Deine Feuerschale benutzen. So steht dem gemütlichen Lagerfeuer im Garten, auf der Terrasse oder Balkon nichts mehr im Wege. Außer die noch fehlende Feuerschale oder Feuerkorb.

Feuerkorb
Quelle: Thomas Bleisch | Shutterstock.com

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Bildnachweise:

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